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Pflichtupdate für bestimmte Smart-Tachographen – was Transportunternehmer wissen müssen

Für europäische Transportunternehmer ist eine neue Compliance-Aufgabe entstanden: Bei bestimmten intelligenten Fahrtenschreibern der zweiten Generation wurden Sicherheitslücken festgestellt, weshalb die Software der betroffenen Geräte aktualisiert werden muss.

Im Juli 2026 veröffentlichte die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) eine Liste der Fahrtenschreiber, die ein verpflichtendes Sicherheitssoftware-Update benötigen. Die offizielle Liste umfasst derzeit ein Continental/VDO-Modell und mehrere Stoneridge-Varianten.

Offizielle Informationen der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission

Nicht jeder Fahrtenschreiber muss aktualisiert werden

Die Nachricht wurde mitunter mit den Worten zusammengefasst, „jeder Fahrtenschreiber muss aktualisiert werden”. Das ist jedoch nicht korrekt.

Die neu angekündigte Pflicht gilt nicht automatisch für jeden analogen, digitalen oder intelligenten Fahrtenschreiber. Die Mitteilung der Europäischen Kommission benennt konkrete Modelle, Geräteversionen und Softwareversionen.

Continental/VDO DTCO 1381 4.1

Das betroffene Gerät hat die folgenden Spezifikationen:

  • Modell: Continental DTCO 1381
  • Geräteversion: 4.1
  • Betroffene Softwareversion: 04.01.26
  • Erforderliche Softwareversion: 04.01.41
  • Geräteversion nach dem Update: DTCO 4.1b
  • Beginn des Pflicht-Aktualisierungszeitraums: 15. Juli 2026

Nach Angaben von VDO muss das Gerät DTCO 4.1 nicht vollständig ersetzt werden. Es kann durch das entsprechende Software-Update auf die Version DTCO 4.1b aufgerüstet werden.

Stoneridge SE5000-8.1

Die Pflicht gilt für die Revisionen B, C, D und E des Stoneridge SE5000-8.1:

  • Revision B mit Softwareversion 1214: Update auf Version 2424
  • Revision C mit Softwareversion 1214: Update auf Version 2525
  • Revision D mit Softwareversion 1619: Update auf Version 2424 oder 2525
  • Revision E mit Softwareversion 1619: Update auf Version 2626

Für die betroffenen Stoneridge-Geräte beginnt der Pflicht-Aktualisierungszeitraum am 1. September 2026.

Bis wann muss das Update durchgeführt werden?

Transportunternehmer müssen nicht jedes betroffene Fahrzeug allein aufgrund der Mitteilung sofort und außerhalb des normalen Prüfplans in eine Werkstatt bringen.

Nach den offiziellen Informationen der Europäischen Kommission muss das Update spätestens durchgeführt werden:

  • bei der nächsten wiederkehrenden Prüfung des Geräts oder
  • beim ersten Einbau, wenn das Gerät noch nicht eingebaut wurde.

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 müssen Fahrtenschreiber mindestens alle zwei Jahre in einer zugelassenen Werkstatt einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung wird unter anderem kontrolliert, ob das Gerät ordnungsgemäß funktioniert, über die entsprechende Typgenehmigung verfügt und die Plomben unversehrt sind.

Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 auf EUR-Lex

In der Praxis bedeutet dies, dass ein Fahrzeug mit einem betroffenen, aber funktionierenden Fahrtenschreiber nicht allein aufgrund der Mitteilung sofort aus dem Verkehr gezogen werden muss. Das Update darf jedoch bei der nächsten fälligen Kalibrierung oder wiederkehrenden Prüfung des Fahrtenschreibers nicht ausgelassen werden.

Warum ist das Update verpflichtend geworden?

Die Rechtsgrundlage für die Pflicht bildet Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr.

Die Verordnung verpflichtet die Hersteller, während des gesamten Lebenszyklus eines Fahrtenschreibers mögliche Sicherheitslücken zu prüfen. Wird bei einem bereits in Verkehr gebrachten Gerät eine Schwachstelle entdeckt, muss der Hersteller oder die Zertifizierungsstelle die Behörde benachrichtigen, die die Typgenehmigung erteilt hat.

Die Behörde muss anschließend die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung des Problems ergreifen und die Europäische Kommission informieren.

Die JRC-Mitteilung verweist auf Sicherheitslücken, macht jedoch keine detaillierten technischen Angaben zu deren genauer Natur. Es wäre daher unzutreffend zu behaupten, dass das Problem nachweislich Datenverluste, fehlerhafte Lenkzeitberechnungen oder eine großflächige Manipulation verursacht.

Offiziell bestätigt ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich, dass die aufgeführten Softwareversionen als anfällig gelten und auf die angegebenen neueren Versionen aktualisiert werden müssen.

Was sollten Transportunternehmen jetzt tun?

Der erste Schritt besteht darin, die im gesamten Fuhrpark des Unternehmens eingebauten Fahrtenschreiber zu identifizieren. Hersteller und Modell allein genügen nicht: Auch die Geräterevision, die Softwareversion und die Typgenehmigungsnummer können relevant sein.

Transportunternehmer sollten:

  1. für jedes Fahrzeug Modell und Softwareversion des Fahrtenschreibers erfassen;
  2. den Termin der nächsten wiederkehrenden Prüfung oder Kalibrierung überprüfen;
  3. im Voraus eine zugelassene Fahrtenschreiberwerkstatt kontaktieren;
  4. sicherstellen, dass das durchgeführte Update auf dem Werkstattbericht oder der Rechnung dokumentiert wird;
  5. überprüfen, ob ein neu eingebautes Gerät bereits die erforderliche Softwareversion enthält.

Nach den EU-Vorschriften dürfen Einbau, Reparatur und die erforderliche Wartung von Fahrtenschreibern nur von einem zugelassenen Einbaubetrieb, einer zugelassenen Werkstatt oder dem Fahrzeughersteller durchgeführt werden.

Worauf sollten Unternehmen besonders achten?

Dieses Sicherheitsupdate darf nicht mit den früheren Pflichten zum Austausch von Fahrtenschreibern verwechselt werden.

Der Austausch älterer analoger Fahrtenschreiber, digitaler Fahrtenschreiber der ersten Generation und intelligenter Fahrtenschreiber der ersten Version im internationalen Verkehr richtete sich nach gesonderten EU-Fristen.

Die aktuelle Maßnahme betrifft Sicherheitsupdates für bestimmte Softwareversionen, die auf bestimmten intelligenten Fahrtenschreibern der zweiten Generation installiert sind und möglicherweise bereits in Fahrzeugen im Einsatz sind.

Zusammenfassung

Die Nachricht ist also echt: Die Europäische Kommission hat eine offizielle Liste der verpflichtenden Sicherheitssoftware-Updates für Fahrtenschreiber veröffentlicht. Allerdings muss nicht jeder Fahrtenschreiber aktualisiert werden.

Derzeit betroffen sind die folgenden Geräte:

  • Continental/VDO DTCO 1381 4.1 mit Softwareversion 04.01.26;
  • Stoneridge SE5000-8.1 Revisionen B–E mit Softwareversion 1214 oder 1619.

Bei bereits eingebauten Geräten muss das Update spätestens bei der nächsten wiederkehrenden Prüfung durchgeführt werden. Transportunternehmer sollten sich daher darauf konzentrieren, die betroffenen Geräte in ihren Fuhrparks zu identifizieren, Werkstatttermine zu planen und die durchgeführten Updates zu dokumentieren.

Wichtig: Die offizielle Mitteilung stützt derzeit nicht die Behauptungen, dass jeder Fahrtenschreiber betroffen sei, dass jedes Fahrzeug sofort in eine Werkstatt gebracht werden müsse oder dass die Schwachstelle nachweislich fehlerhafte Lenkzeitberechnungen verursache.

Offizielle Quellen

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