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Tachographenpflicht nach dem EU-Mobilitätspaket – was Fahrer wissen müssen

Das Mobilitätspaket der Europäischen Union hat die Kontrollen im Straßenverkehr in mehreren Stufen verschärft. Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass ab dem 1. Juli 2026 auch bestimmte Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen.

Die Regelung betrifft vor allem Transportunternehmen mit Kleintransportern im internationalen Verkehr, von denen viele zuvor ohne Fahrtenschreiber tätig sein konnten.

Welche Fahrzeuge fallen unter die neue Pflicht?

Ab dem 1. Juli 2026 muss in Güterfahrzeugen ein Fahrtenschreiber verwendet werden, wenn:

  • die zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Tonnen übersteigt;
  • das Fahrzeug für den grenzüberschreitenden Güterverkehr oder für Kabotagebeförderungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat eingesetzt wird;
  • der Verkehr nicht unter eine gesetzliche Ausnahme fällt.

Wichtig ist, dass bei der Feststellung, ob die 2,5-Tonnen-Grenze überschritten wird, auch die zulässige Höchstmasse des Anhängers berücksichtigt werden muss. Das bedeutet, dass ein Transporter, der allein weniger als 2,5 Tonnen wiegt, mit einem Anhänger dennoch unter die Regelung fallen kann.

Die Änderung betrifft insbesondere den internationalen Expressverkehr, die Paketzustellung, Eilfrachtdienste und andere Beförderungen mit kleineren gewerblichen Transportern.

Aktuelle konsolidierte Fassung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 auf EUR-Lex

Welcher Fahrtenschreiber muss verwendet werden?

Betroffene Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen müssen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation, auch Smart Tachograph 2 genannt, ausgestattet werden.

Der Fahrtenschreiber zeichnet unter anderem auf:

  • Lenk-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten;
  • sonstige Arbeitszeiten;
  • Geschwindigkeit und zurückgelegte Strecke des Fahrzeugs;
  • die Position des Fahrzeugs;
  • Grenzübertritte;
  • den Ort der Be- und Entladevorgänge.

Der Smart Tachograph 2 zeichnet Grenzübertritte automatisch auf. Be- und Entladevorgänge müssen jedoch vom Fahrer im Menü des Fahrtenschreibers ausgewählt werden, damit auch der Ort der Tätigkeit korrekt erfasst werden kann.

Leitfaden der Europäischen Kommission zu den Fahrtenschreiber-Vorschriften im Rahmen des Mobilitätspakets

Was bedeutet das für die Fahrer?

Der Einbau eines Fahrtenschreibers ist nicht nur eine technische Anforderung. Die betroffenen Fahrer unterliegen künftig auch den EU-Vorschriften zu Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten.

Zu den wichtigsten Grenzwerten gehören:

  • die tägliche Lenkzeit ist in der Regel auf 9 Stunden begrenzt;
  • sie darf höchstens zweimal pro Woche auf 10 Stunden verlängert werden;
  • die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten;
  • die gesamte Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf 90 Stunden nicht überschreiten;
  • nach 4 Stunden und 30 Minuten Lenkzeit muss der Fahrer eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten einlegen, die unter den geltenden Bedingungen in Abschnitte von 15 und 30 Minuten aufgeteilt werden kann.

Auch die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten müssen ordnungsgemäß geplant und aufgezeichnet werden.

Der Fahrer muss eine gültige Fahrerkarte besitzen und diese vor Fahrtantritt in den Fahrtenschreiber einstecken. Bei Straßenkontrollen können die Kontrollbehörden die auf der Fahrerkarte und im Fahrtenschreiber gespeicherten Daten überprüfen.

Der Fahrer ist verantwortlich für:

  • die jederzeit korrekte Auswahl der Fahrtenschreiber-Betriebsart;
  • die Aufzeichnung sonstiger Arbeiten wie Be- und Entladen oder Fahrzeugkontrollen;
  • die korrekte Eingabe des Landes, in dem der Arbeitstag beginnt und endet;
  • das Nachtragen fehlender Zeiträume durch manuelle Eingaben;
  • die ausschließliche Verwendung der eigenen Fahrerkarte;
  • die Einhaltung der Regeln für Ausdrucke und manuelle Aufzeichnungen bei einer Störung des Fahrtenschreibers oder der Fahrerkarte.

Gibt es Ausnahmen?

Nicht jeder Transporter über 2,5 Tonnen fällt automatisch in den Anwendungsbereich der Vorschriften.

Eine Ausnahme kann in bestimmten Fällen gelten, zum Beispiel wenn ein Fahrzeug zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen eingesetzt wird:

  • um Güter auf eigene Rechnung des Unternehmens und nicht gegen Entgelt zu befördern;
  • wenn das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist;
  • für eine vollständig nichtgewerbliche Güterbeförderung;
  • um Materialien, Ausrüstung oder Maschinen zu befördern, die der Fahrer für seine eigene Arbeit benötigt, sofern auch alle weiteren gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.

Ausnahmen müssen immer anhand der konkreten Beförderung, der Nutzung des Fahrzeugs und der betroffenen Route beurteilt werden. Die Tatsache, dass ein Fahrzeug einem Unternehmen gehört, begründet für sich genommen keine automatische Ausnahme.

Wie wirkt sich das auf Transportunternehmen aus?

Die Änderung wird erhebliche Auswirkungen auf kleinere Transportunternehmen haben, die Transporter einsetzen.

Zusätzliche Kosten

Die Unternehmen müssen einkalkulieren:

  • den Einbau eines Smart-Tachograph-2-Geräts;
  • die Kalibrierung, Aktivierung und regelmäßige Prüfung des Fahrtenschreibers;
  • Fahrerkarten und Unternehmenskarten;
  • Systeme zum Herunterladen und Archivieren der Fahrtenschreiberdaten;
  • eine angemessene Schulung der Fahrer.

Änderungen bei der Routen- und Arbeitszeitplanung

Beförderungen können nicht mehr allein nach Entfernung und Lieferfristen geplant werden. Die Unternehmen müssen auch die Lenkzeitgrenzen, die vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen, die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten sowie die Verfügbarkeit geeigneter Parkplätze berücksichtigen.

Dies kann sich besonders stark auf Expresslieferungen und Beförderungen mit engen Fristen auswirken.

Stärkere Durchsetzung und Nachvollziehbarkeit

Der intelligente Fahrtenschreiber zeichnet Grenzübertritte automatisch auf und unterstützt die Behörden bei der Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften zu Lenkzeiten, Kabotage und Entsendung von Fahrern.

Die Kontrollbehörden können bestimmte Fahrtenschreiberinformationen auch aus der Ferne erfassen und so gezielt Fahrzeuge herausgreifen, bei denen ein Verdacht auf einen Verstoß besteht.

Das Transportunternehmen ist dafür verantwortlich, dass:

  • die Arbeit des Fahrers vorschriftskonform organisiert wird;
  • die Fahrer angemessene Schulungen und Anweisungen erhalten;
  • die Fahrtenschreiberdaten regelmäßig heruntergeladen und überprüft werden;
  • die erforderlichen Aufzeichnungen für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt werden;
  • den Fahrern keine Lieferfristen gesetzt werden, die nur durch einen Verstoß gegen die Lenk- oder Ruhezeitvorschriften eingehalten werden können.

Zusammenfassung

Ab dem 1. Juli 2026 ist der Smart Tachograph 2 in vielen Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen über 2,5 Tonnen verpflichtend, wenn sie im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder für Kabotagebeförderungen eingesetzt werden.

Das bedeutet, dass für viele Transporterfahrer künftig dieselben grundlegenden Lenk- und Ruhezeitvorschriften gelten wie für Fahrer schwererer Güterfahrzeuge.

Die Fahrer müssen lernen, den Fahrtenschreiber und die Fahrerkarte korrekt zu verwenden, während die Transportunternehmen ihre Routenplanung, Datenverwaltung und Arbeitszeitorganisation anpassen müssen.

Ziel der Vorschriften ist es, die Ermüdung der Fahrer zu verringern, die Verkehrssicherheit zu verbessern und gerechtere Wettbewerbsbedingungen für Transportunternehmen in der gesamten Europäischen Union zu schaffen.

Wichtig: Eine etwaige Ausnahme, die zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination und die für die konkrete Beförderung geltenden Vorschriften sollten immer im Einzelfall geprüft werden.

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