Zurück zu den Neuigkeiten Rechtsvorschriften

Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014: Was jeder Berufskraftfahrer über den Fahrtenschreiber wissen muss

Wichtige Klarstellung: Die korrekte Bezeichnung des EU-Rechtsakts über Fahrtenschreiber lautet Verordnung (EU) Nr. 165/2014, nicht 165/2006. Die Verordnung steht in engem Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, doch die beiden Rechtsakte regeln nicht dasselbe.

Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 legt unter anderem die Lenkzeiten, die vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen sowie die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten fest. Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 schreibt demgegenüber vor, wie diese Zeiten und die sonstigen Tätigkeiten des Fahrers mit einem Fahrtenschreiber aufzuzeichnen, zu speichern und überprüfbar zu machen sind.

Wofür dient der Fahrtenschreiber?

Der Fahrtenschreiber ist ein Kontrollgerät, das Daten über die Tätigkeit des Fahrzeugs und des Fahrers aufzeichnet.

Das Gerät erfasst unter anderem:

  • die Lenkzeit;
  • die zurückgelegte Strecke;
  • die Geschwindigkeit des Fahrzeugs;
  • die Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten;
  • die mit sonstiger Arbeit verbrachte Zeit;
  • die Bereitschaftszeit;
  • in bestimmten Fällen die Position des Fahrzeugs und die Grenzübertritte.

Ziel des Systems ist es, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten überprüfbar zu machen, die Überlastung der Fahrer zu verringern, die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsunternehmern fairer zu gestalten.

Für welche Fahrzeuge gilt sie?

Grundsätzlich ist ein Fahrtenschreiber zu verwenden:

  • in Güterfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen;
  • in Omnibussen, die zur Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers geeignet sind.

Ab dem 1. Juli 2026 erstreckt sich die Regelung auch auf leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen, die grenzüberschreitenden Güterverkehr oder Kabotage durchführen. In diesen Fahrzeugen ist ein intelligenter Fahrtenschreiber der zweiten Generation zu verwenden.

Bestimmte Sonderfahrzeuge, Beförderungen und Tätigkeiten können von der Verwendung des Fahrtenschreibers befreit sein, daher sind in jedem Fall auch die für die jeweilige Beförderung geltenden Ausnahmen zu berücksichtigen.

Die wichtigsten Pflichten des Fahrers

Der Fahrer muss seine Fahrerkarte an jedem Tag verwenden, an dem er ein fahrtenschreiberpflichtiges Fahrzeug führt. Die Karte ist bei Übernahme des Fahrzeugs in das Gerät einzustecken.

Bei Mehrfahrerbesatzung muss jeder der beiden Fahrer den entsprechenden Kartenschacht verwenden. Die Verwendung der Fahrerkarte einer anderen Person ist streng verboten.

Der Fahrer muss am Fahrtenschreiber stets die tatsächliche Tätigkeit einstellen:

  • Lenken;
  • sonstige Arbeit, zum Beispiel Be- und Entladen, Fahrzeugkontrolle, Tanken oder Verwaltung;
  • Bereitschaft;
  • Fahrtunterbrechung oder Ruhezeit;
  • bei Bedarf Fähr- oder Zugbetrieb.

Hat der Fahrer fern vom Fahrzeug gearbeitet, geruht, Urlaub gehabt oder eine Zeit im Krankenstand verbracht, so ist der betreffende Zeitraum beim nächsten Einstecken der Karte durch manuelle Dateneingabe zu erfassen.

Aufzeichnung der Länderkennungen und Grenzübertritte

Das Land, in dem der Arbeitstag beginnt und endet, ist im Fahrtenschreiber aufzuzeichnen.

Bei Geräten, die den Grenzübertritt nicht automatisch aufzeichnen, muss der Fahrer nach der Einreise in einen neuen Mitgliedstaat beim ersten möglichen und sicheren Halt die Kennung des betreffenden Landes eingeben.

Der intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation zeichnet den Grenzübertritt automatisch auf, weshalb bei diesen Geräten in der Regel keine gesonderte manuelle Eingabe der Länderkennung erforderlich ist.

Was ist bei einer Straßenkontrolle vorzulegen?

Bei Verwendung eines digitalen Fahrtenschreibers muss der Fahrer der Kontrollbehörde zur Verfügung stellen:

  • seine Fahrerkarte;
  • die Daten für den laufenden Tag;
  • die manuellen Eintragungen und Ausdrucke der vorangegangenen 56 Tage;
  • die im selben Zeitraum verwendeten analogen Schaublätter, falls er auch ein Fahrzeug mit analogem Fahrtenschreiber geführt hat.

Der 56-tägige Kontrollzeitraum gilt seit dem 31. Dezember 2024. Zuvor erstreckte sich die Kontrolle typischerweise auf den laufenden Tag und die vorangegangenen 28 Tage.

Was geschieht bei Verlust oder Defekt der Fahrerkarte?

Bei Verlust, Diebstahl oder Defekt der Fahrerkarte muss der Fahrer spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen eine Ersatzkarte beantragen.

Ohne Karte darf in der Regel höchstens 15 Kalendertage lang gefahren werden, sofern der Fahrer nachweisen kann, dass die Verwendung der Karte aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund unmöglich wurde. Ein längerer Zeitraum kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn das Fahrzeug zu seiner Betriebsstätte zurückkehren muss.

Während des Fahrens ohne Karte ist zu Beginn und am Ende jedes Arbeitstages ein Fahrtenschreiber-Ausdruck zu erstellen. Auf dem Ausdruck sind anzugeben:

  • der Name des Fahrers;
  • die Nummer des Führerscheins oder der Fahrerkarte;
  • die auf dem Ausdruck nicht enthaltenen Tätigkeiten;
  • die Unterschrift des Fahrers.

Was bedeutet die Verordnung für die Verkehrsunternehmen?

Die ordnungsgemäße Verwendung des Fahrtenschreibers liegt nicht allein in der Verantwortung des Fahrers. Auch das Verkehrsunternehmen muss zahlreiche Pflichten erfüllen.

Zu den Aufgaben des Unternehmens gehören unter anderem:

  • die angemessene Schulung der Fahrer;
  • die regelmäßige Kontrolle der Verwendung des Fahrtenschreibers;
  • die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebs des Geräts;
  • die Bereitstellung ausreichenden Druckerpapiers in den Fahrzeugen;
  • das regelmäßige Herunterladen und Aufbewahren der Fahrtenschreiberdaten;
  • die wiederkehrende Prüfung und Kalibrierung des Geräts;
  • die Reparatur eines defekten Fahrtenschreibers;
  • eine Arbeitsorganisation, bei der der Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten einhalten kann.

Der Verkehrsunternehmer darf keine Weisung erteilen und kein Entlohnungs- oder Anreizsystem einführen, das den Fahrer zur vorschriftswidrigen Verwendung des Fahrtenschreibers, zur Überschreitung der Lenkzeit oder zur Verkürzung der vorgeschriebenen Ruhezeit veranlassen könnte.

Pflicht zum Herunterladen der Daten

Die im digitalen Fahrtenschreiber und auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten sind regelmäßig herunterzuladen.

Grundsätzlich gilt:

  • die Daten der Fahrerkarte sind spätestens alle 28 Tage zu sichern;
  • die Daten aus dem Speicher des Fahrzeug-Fahrtenschreibers sind spätestens alle 90 Tage herunterzuladen.

Das Herunterladen ist so häufig durchzuführen, dass kein Datenverlust eintreten kann. Der Verkehrsunternehmer muss die Daten ordnungsgemäß geordnet und für Kontrollen zugänglich aufbewahren.

Prüfung und Reparatur des Fahrtenschreibers

Der Fahrtenschreiber ist mindestens alle zwei Jahre in einer zugelassenen Werkstatt prüfen zu lassen. Eine Prüfung kann auch erforderlich sein, wenn sich zum Beispiel ändern:

  • das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs;
  • die Größe oder der Abrollumfang der Reifen;
  • die Einrichtung zur Erfassung der Fahrzeugbewegung;
  • eine wichtige Einstellung des Fahrtenschreibers;
  • ein zum Fahrzeug oder Gerät gehörender Kalibrierungswert.

Fällt der Fahrtenschreiber unterwegs aus, muss der Verkehrsunternehmer schnellstmöglich für die Reparatur sorgen. Kann das Fahrzeug nicht innerhalb einer Woche zur Betriebsstätte zurückkehren, ist die Reparatur unterwegs durchführen zu lassen.

Während der Dauer des Defekts muss der Fahrer die Daten, die der Fahrtenschreiber nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet hat, handschriftlich erfassen.

Was hat der intelligente Fahrtenschreiber verändert?

Die intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation können mehr Daten automatisch aufzeichnen als die früheren Geräte.

Solche Daten können unter anderem sein:

  • der Anfangs- und Endpunkt des Arbeitstages;
  • der Ort des Grenzübertritts;
  • die Be- und Entladevorgänge;
  • die in bestimmten Zeitabständen aufgezeichnete Position des Fahrzeugs.

Der intelligente Fahrtenschreiber ermöglicht es auch, dass die Kontrollbehörden bestimmte Daten ohne Anhalten des Fahrzeugs aus der Ferne vorab prüfen. Dies bedeutet keine automatische Bußgeldverhängung, kann aber helfen, die Fahrzeuge auszuwählen, bei denen eine ausführliche Kontrolle vor Ort angebracht sein kann.

Bei den im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzten Fahrzeugen stellte die Umstellung auf die neuen Fahrtenschreiber für die Verkehrsunternehmer eine erhebliche Investitions- und Organisationsaufgabe dar. Gleichzeitig macht das neue System die Kontrolle der Grenzübertritte, der Kabotagebeförderungen und der Lenkzeiten genauer.

Warum ist die genaue Handhabung des Fahrtenschreibers wichtig?

Eine fehlerhafte Handhabung des Fahrtenschreibers kann auch dann ein eigenständiger Verstoß sein, wenn der Fahrer die zulässige Lenkzeit ansonsten nicht überschritten hat.

Als Verstoß kann zum Beispiel gelten:

  • die Verwendung der falschen Betriebsart;
  • die unterlassene manuelle Dateneingabe;
  • die fehlende Länderkennung;
  • das verspätete Einstecken oder vorzeitige Entnehmen der Karte;
  • die Verwendung der Karte einer anderen Person;
  • das Fehlen der erforderlichen Ausdrucke;
  • das verspätete Herunterladen der Daten;
  • die Manipulation des Fahrtenschreibers;
  • das Beseitigen oder Verfälschen der Daten.

Die Manipulation des Fahrtenschreibers und die Verfälschung der aufgezeichneten Daten sind schwere Verstöße. Wegen eines Verstoßes kann nicht nur der Fahrer, sondern auch das Verkehrsunternehmen zur Verantwortung gezogen werden.

Was beeinflusst die Verordnung im täglichen Betrieb der Verkehrsunternehmer?

Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 wirkt sich unmittelbar auf die tägliche Arbeitsorganisation der Verkehrsunternehmen aus. Sie beeinflusst unter anderem:

  • die Planung der Verkehrsdienste und Beförderungen;
  • die Einteilung der Fahrer;
  • den Wechsel und die Nutzung der Fahrzeuge;
  • die Verwaltung der Fahrerkarten;
  • das Herunterladen und Archivieren der Fahrtenschreiberdaten;
  • die internen Kontrollprozesse;
  • die Schulung der Fahrer;
  • die Wartung und Kalibrierung der Fahrzeuge;
  • die Vorbereitung auf Straßen- und Betriebskontrollen.

Die genaue Handhabung des Fahrtenschreibers ist daher nicht nur eine Verwaltungsaufgabe. Mit einem geeigneten System lassen sich Verstöße vermeiden, das Bußgeldrisiko verringern und leichter nachweisen, dass das Unternehmen die Arbeit der Fahrer ordnungsgemäß organisiert hat.

Kurz zusammengefasst

Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 legt nicht fest, wie viele Stunden ein Fahrer fahren darf. Sie regelt, wie das Lenken, die sonstige Arbeit, die Bereitschaft, die Fahrtunterbrechungen und die Ruhezeiten beweiskräftig aufzuzeichnen, zu speichern und bei einer Kontrolle nachzuweisen sind.

Für den Fahrer bedeutet dies in erster Linie:

  • die vorschriftsmäßige Verwendung der Karte;
  • die genaue Auswahl der Betriebsart;
  • die manuelle Dateneingabe;
  • die ordnungsgemäße Aufzeichnung der Länderkennungen;
  • die Vorlage der für die Kontrolle erforderlichen Dokumente und Ausdrucke.

Für den Verkehrsunternehmer entstehen:

  • Schulungs-;
  • Kontroll-;
  • Datendownload-;
  • Datenaufbewahrungs-;
  • Wartungs-;
  • Arbeitsorganisationspflichten.

Die genaue Handhabung der Fahrtenschreiberdaten liegt im gemeinsamen Interesse von Fahrer und Unternehmen. Eine fehlerhafte oder unvollständige Datenaufzeichnung kann ein erhebliches Bußgeld, ein behördliches Verfahren sowie eine Gefährdung des guten Rufs des Verkehrsunternehmens nach sich ziehen.

Offizielle Quellen

Abonniere unseren Newsletter!

Erfahre als Erster von Gesetzesänderungen und erhalte praktische Tipps, damit deine Flotte immer zu 100% bußgeldfrei bleibt. Einige Abonnenten erhalten die Möglichkeit, die App schon vor ihrer offiziellen Veröffentlichung zu testen!

Bleib informiert

    Mit dem Abonnement akzeptierst du unsere Datenschutzerklärung. Du kannst dich jederzeit mit einem Klick abmelden.